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Bilateraler Investitionsschutz: Analyse des österreichischen Mustertextes
Die AWEPA-Sektion Österreich organisierte bereits im März 2011 einen Runden Tisch mit Abgeordneten sowie VertreterInnen von Ministerien, Kammern und Zivilgesellschaft  im Parlament zur aktuellen Thematik der bilateralen Investitionsschutzabkommen, den so genannten BITs (Bilateral Investment Treaties). BITs werden in der Regel zwischen einem Industrieland und einem Entwicklungs- oder Schwellenland abgeschlossen, um den Schutz ausländischer Direktinvestitionen vor unfairer Behandlung und die Einhaltung völkerrechtlicher Mindeststandards in den Vertragsstaaten zu garantieren. Den Investoren werden dadurch weitreichende Rechte im Gastland eingeräumt und Unternehmen wird die Möglichkeit geboten, Klage bei internationalen Schiedsgerichten einzureichen und dadurch nationale Gesetzgebungen auszuhebeln.

Aktuell sind 61 österreichische BITs in Kraft. Österreich verfügt wie die meisten Staaten über einen Mustertext, der als Basis für die BIT-Verhandlungen dient und 2008 in einer überarbeiteten Form angenommen wurde. Ausgehend vom Runden Tisch wurde von der Arbeiterkammer Wien eine Analyse des österreichischen Mustertextes in Auftrag gegeben, die von Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Lise Johnson vom IISD (International Institute for Sustainable Development) in Genf durchgeführt und am 18. Jänner von Elisabeth Beer von der AK Wien im Parlament präsentiert wurde.
 
Die Studie mit dem Titel "Kritische Bewertung des österreichischen Mustertextes für bilaterale Investitionsschutzabkommen" kommt zu dem Schluss, dass die österreichische Regierung anerkennenswerte Leistungen erbracht hat, indem sie ihre Investitionspolitik überdacht und teilweise reformiert hat. Neben den zuständigen Ministerien wurden auch die Sozialpartner in die Überarbeitung des Mustertextes mit einbezogen und ein ausgewogenes Muster-Investitionsschutzabkommen war das Ergebnis.

Trotzdem könnten sich im Falle einer Klage diverse Regelungen potentiell negativ auf die Handlungsfähigkeit der Regierung auswirken, bspw. bei Umweltvorschriften, der Gesundheitspolitik oder der Wettbewerbspolitik. Besonders problematisch sind hierbei laut der Studie der weit gefasste Standard über gerechte und billige Behandlung, die umfassende Abschirmungsklausel oder der Mangel von Transparenz und Revisionsmöglichkeiten bei Investor-Staat Schiedsverfahren.
 
Die Studie bedauert den Umstand, dass die fortschrittlichen Ansätze des Mustertextes nicht in allen Abkommen aufgenommen worden sind, die Österreich nach 2008 abgeschlossen hat und betont, dass eine zukünftige Investitionsschutzpolitik ihre Arbeit nicht nur auf künftige, sondern auch auf die bestehenden österreichischen BITs ausrichten sollte. Für die Korrektur von Problemen gibt es nach internationalem Recht diverse Optionen für Staaten, um die Wortbedeutung ihrer Abkommen zu klären oder nötigenfalls auch zu ändern. Bspw. in Form unilateraler oder im besten Fall bilateraler Erklärungen zur Präzisierung des Verständnisses der betreffenden Klauseln.

Die Präsentation von Elisabeth Beer finden Sie hier:

>>> Präsentation Analyse Mustertext

Die vollständige Analyse des österreichischen Mustertextes finden Sie hier:

>>> Studie: Kritische Bewertung des österreichischen Mustertextes für bilaterale Investitionsschutzabkommen